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German Pavilion

Die Aircraft Interiors Expo Hamburg wurde als internationale Leitmesse ihrer Branche zum dritten Mal in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung der Messeteilnahme junger innovativer Unternehmen aufgenommen.
Das BMWi ermöglicht mit diesem Programm deutschen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Konditionen, um die Vermarktung von innovativen Produkten bestmöglich zu unterstützen.

Förderungsfähige Kosten

Junge und innovative deutsche Technologieunternehmen können eine spezielle Förderung ihrer Messeteilnahme direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig: 80% der Kosten werden gefördert, der Eigenanteil beträgt 20%. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal Euro 7.500,- pro Aussteller und Messe.

 

  • Wer kann eine Förderung beantragen?

    Begünstigt und förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen die
    • ihren Hauptsitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
    • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
    • und jünger als 10 Jahre sind.
     
    Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand im Bereich "Forum Junge Innovative Unternehmen" in der Halle B7 auf der Aircraft Interiors Expo 2013.
    Der Gemeinschaftsstand wird einheitlich ausgestattet. Eine durchgängige Gestaltung der Standausstattung und der Blendenbeschriftung trägt dazu bei, die geförderten Stände in einem Gesamtbild erscheinen zu lassen. Neben einem eigenem Stand beinhaltet dieser Pavillon eine Cateringzone, die von allen Teilnehmern des Förderprogramms jederzeit zu Kundengesprächen genutzt werden kann.

    Anmeldung zur Messe und Antragstellung für eine Förderung:
    Parallel zur Anmeldung [PDF | 1MB] Ihrer Messeteilnahme stellen Sie einen Bewilligungsantrag [PDF |164 KB] beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die finanztechnische Abwicklung des Förderprogramms regelt. Sofern Sie seitens der BAFA einen positiven Förderungsbescheid erhalten, steht Ihrer Teilnahme auf dem Gemeinschaftsstand nichts mehr im Wege.
     
    Download-Formulare
    • Bewilligungsantrag [PDF | 164 KB]
    • Liste förderfähige Messen 2012 [PDF | 36 KB]

    Weitergehende Informationen
    Weitergehende Informationen erhalten Sie zudem beim AUMA* unter auma.de oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter bafa.de.

    *Der AUMA informiert und berät als Spitzenorganisation der deutschen Messewirtschaft über Termine, Angebot sowie Aussteller- und Besucherstrukturen von in- und ausländischen Messen und Ausstellungen. Ziel dieser satzungsmäßigen Aufgabe ist es, interessierten Ausstellern und Besuchern Entscheidungshilfen zur Messeteilnahme oder für den Besuch einer Messe zu liefern.